2013 - 2014
2014
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
Gebietsbauleitung Steiermark Ost
Ziel des Gefahrenzonenplanes ist die flächenhafte Darstellung von Gefährdungen durch Wildbäche, Lawinen und Erosion. Der Gefahrenzonenplan ist eine wesentliche Grundlage für die Raumplanung, vor allem für die Steuerung der Siedlungstätigkeit im Plangebiet. Insbesondere gilt dies für die Erstellung von Flächenwidmungsplänen und örtlichen Entwicklungskonzepten. Er ist auch eine Grundlage für das Sicherheitswesen (Evakuierungspläne, Katastrophenschutzpläne etc.). Der Gefahrenzonenplan Thörl wurde im Jahr 2014 einer Revision unterzogen. Basis der Untersuchungen sind umfangreiche geographische, geologische, klimatologische, hydrologische und anthropogene Erhebungen. In Abstimmung mit der WLV erfolgt die Berechnung und Festlegung der Bemessungsereignisse für die jeweiligen Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete. Im Rahmen der Geländeerhebung werden die Gelben und Roten Gefahrenzonen sowie Hinweisbereiche für Steinschlag, Rutschung, etc. ausgewiesen. Es erfolgen Koordinierungen mit der Gebietsbauleitung, der Sektion und schließlich die ministerielle Überprüfung und Genehmigung des Gefahrenzonenplanes. Der Gefahrenzonenplan liegt auf der jeweiligen Gemeinde zur allgemeinen Einsicht auf.